Behörde zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen (Heimaufsicht)
Die Heimaufsicht überwacht die Einhaltung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Betreuungseinrichtungen im Sinne
des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NW) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Beispielsweise überprüft die Heimaufsicht die bauliche und personelle Ausstattung der Heime und geht Beschwerden nach.
Sollten Sie Probleme haben oder möchten Sie Hinweise oder Beschwerden vorbringen, dann
wenden Sie sich an den
Kreis Euskirchen, Abt. 50 Soziales/Heimaufsicht
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Kontakt: Frau Mäder, Frau Schmitz, Herr Schulz
Tel.: 02251/15-553 und 15-543 Fax: 02251/15-917
email: heimaufsicht@kreis-euskirchen.de