Liebe Besucher, liebe Besucherinnen -
Besucherkonzept QM:6.4.19
Das Besuchskonzept für unsere Einrichtung ist am 23.12.2022 überarbeitet worden.
Das Tragen einer FFP 2 Maske oder Alltagsmaske bei Eintritt und auf den Fluren ist vorgeschrieben während des Besuchs.
Wir bitten sie auf dem jeweiligen Wohnbereich ihres Besuchs (EG oder OG) vorne am Informationspunkt „Theke“ zu klingeln, und sich anzumelden. Ihre Aussage, dass Sie ein negatives Testergebniss haben, das nicht älter als 24 Stunden ist reicht uns aus. Eine aktuelle Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden müssen Sie uns nicht mehr vorzuzeigen. Ihre Aussage über einen aktuellen Test mit negativen Ergebnis reicht uns aus. Ausnahmen bzw. Verdachtsfälle, können von unserem geschulten Personal überprüft werden, indem Sie PoC Testungen im Hause bei Symptomen durchführen.
Bei negativen Ergebnis nach entsprechender, vorgeschriebener Wartezeit, können Sie unter Anwendung der bekannten Schutzmaßnahmen, Ihren Besuch fortsetzen.
Wir bieten ihnen hier eine regelmäßige Testung an:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch und
am Wochenende 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bitte vor der Testung auf dem jeweiligen Wohnbereich melden. Mit Wartezeiten, besonders an und zwischen den Feiertagen vor und nach der Testung, ist zu rechnen
Mit anderen Besuchergruppen unterhalten Sie sich bitte mit Maske und mit entsprechenden Abstand.
Der Besuch muss nicht begleitet werden. Die Besuche
können im Außenbereich, in der Halle oder in abgetrennten Bereichen, auch in den Wohnzimmern und Bewohnerzimmern stattfinden.
Das Verlassen des Hauses wird vom Besuch selbst geregelt.
Die Besucherinnen und Besucher haben grundsätzlich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Bewohnern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber besuchten Bewohnern, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Bewohnern, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
Für die Besuche von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Betreuerinnen und Betreuern, Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichtern, Dienstleistenden zur medizinisch-pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung sowie Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen, gelten die gleichen Maßnahmen, sie können vor Beginn ihrer Tätigkeiten hier im Haus getestet werden.
Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen dürfen diese alleine oder mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, Besucherinnen und Besuchern oder Beschäftigten derselben Einrichtung verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucherinnen und Besucher tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.
Haus Hardt, 23.12.2022
Vielen Dank für Ihr Verständnis. ******* Bleiben Sie weiterhin vorsichtig.