Seniorenheim Haus Hardt
02257/900-0
QM: 6.4.19
Besucherkonzept
Das Besuchskonzept für unsere Einrichtung ist ab dem 18.12.2020 überarbeitet worden.
Der Haupteingang bleibt verschlossen.
Die Besucher müssen sich weiterhin anmelden.
Das Tragen eines FFP 2 Mundschutzes während des Besuchs ist vorgeschrieben.
Es ist möglich einen Coronavirus Antigen Schnelltest durchzuführen, dafür müssten sie vor dem eigentlichen
Besuchstermin ca. 20 Minuten vorher hier sein. Der Test wird dann von unserem Fachpersonal durchgeführt.
Zu Beginn des Besuches ist weiterhin ein Kurz-Screening notwendig, anschließend bitte die Hygienemaßnahmen durchführen, zum Ende des Besuches haben
Sie ebenfalls die Möglichkeit dazu.
Mit anderen Besuchergruppen unterhalten Sie sich bitte nicht im Hause, sondern mit entsprechenden Abstand auf dem Parkplatz oder im Außenbereich.
Jeder Bewohner kann täglich 2 Besucher innerhalb der Einrichtung und außerhalb 4 Besucher empfangen. Der
Besucher muss nicht begleitet werden. Der Aufenthalt ist auf max.60 Minuten geplant und es wird eine Zeit zum Ende des Besuches vereinbart. Die Besuche
können im Außenbereich, in der Halle oder in abgetrennten Bereichen, auch in den Wohnzimmern und Bewohnerzimmern stattfinden.
Bitte benutzen Sie die freien Tische und benennen Sie nach Ihrem Besuch, wo Sie waren, damit wir Hygienemaßnahmen durchführen können.
Sie können das Prozedere
verkürzen, wenn Sie den ausgefüllten Fragebogen mitbringen.
Weiterhin gilt: Alle Angehörigen werden gebeten, erst nach
Terminvereinbarung mit
unserem
Sozialen Dienst unsere Einrichtung zu besuchen.
Unseren Sozialen Dienst erreichen Sie unter der Durchwahl 02257/900-187.
Terminvereinbarung für Besuche: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besuchszeiten ab 01.11.2020
Erdgeschoss
täglich 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr
10:30 Uhr, 11:30 Uhr, 12:30 Uhr, 13:30 Uhr, 14:30 Uhr, 15:30
Uhr
Obergeschoss
täglich 11.00 Uhr bis 16:00 Uhr
11:00 Uhr, 12:00 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr
16:00Uhr
Die Bewohner können das Haus jetzt nach Anmeldung
verlassen.
Die Abwesenheit darf max. 6 Stunden betragen mit anschl. Kurz-Screening,
Auch diese Abwesenheit muss entsprechend bewohnerorientiert festgehalten werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. ******* Bleiben Sie weiterhin vorsichtig.
INFORMATION!!
Liebe Angehörige, Besucher und Dienstleister,
ab dem 1.12.2020 können die Besucher und Dienstleister
hier im Haus vor dem Besuch oder Tätigkeiten mit einem
COVID 19 Antigen-Schnelltest
getestet werden.
Melden Sie sich bitte vorher an.