Behörde zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen (Heimaufsicht)

Die Heimaufsicht überwacht die Einhaltung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Betreuungseinrichtungen im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NW) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Beispielsweise überprüft die Heimaufsicht die bauliche und personelle Ausstattung der Heime und geht Beschwerden nach.

Sollten Sie Probleme haben oder möchten Sie Hinweise oder Beschwerden vorbringen,      dann wenden Sie sich an den

Kreis Euskirchen, Abt. 50 Soziales/Heimaufsicht
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Kontakt: Frau Schneidereit, Herr Schulz
Tel.: 02251/15-553 und 15-543  Fax: 02251/15-917

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MDK Prüfung vom 14.09.2011

 

Note 1,1 sehr gut

Gesundheitsamt
Begehung des Gesundheitsamtes am 15.11.2011
Gesundheitsamt.pdf
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